Commons:Fotografien erkennbarer Personen
- Für die personenbezogene Kategoriestruktur siehe Commons:Category scheme People.
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Bei Fotografien von Personen sind wir verpflichtet, die Rechte der Abgebildeten und moralische Überlegungen zur Veröffentlichung des Photos zusätzlich zu den Anliegen des Fotografen und des Besitzers des Bildes zu berücksichtigen. Diese Aspekte unterscheiden sich stark vom Urheberrecht des Bildes und können denen, die das Bild aufnehmen, hochladen oder wiederverwenden, Verpflichtungen auferlegen. Eine Creative-Commons-Lizenz oder der Public-Domain-Status bedeuten zum Beispiel, dass der Fotograf (nicht der Besitzer) auf bestimmte Rechte verzichtet hat und seine Erlaubnis, das Bild zu verwenden, nicht nötig ist. Der Fotograf ist aber nicht in der Lage, über Rechte des Abgebildeten zu bestimmen.
Das Einverständnis des Abgebildeten ist zur Veröffentlichung von an privaten Orten aufgenommenen Fotografien von erkennbaren Personen normalerweise nötig und Commons erwartet es, auch wenn lokale Gesetze es nicht voraussetzen. In vielen Ländern (besonders englischsprachigen) ist das Einverständnis des Abgebildeten meist nicht nötig, um ein Bild einer erkennbaren Person, das an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde, zu veröffentlichen. Der Begriff veröffentlichen darf hier jedoch nicht auf eine kommerzielle Nutzung bezogen werden, da in diesem Fall üblicherweise immer ein Einverständnis benötigt wird. Auch sonst unterscheiden sich die länderspezifischen Einverständnis-Auflagen stark. Viele Faktoren bestimmen, ob und zu welchem Grad ein Einverständnis benötigt wird.
In den meisten Ländern treffen diese Bestimmungen nur auf erkennbare und noch lebende Personen zu. Manche rechtliche und ethische Aspekte bestehen aber auch, wenn die Person tot oder nicht identifizierbar ist.
Contents
Rechtliche Aspekte
Es gibt zwei Formen von Persönlichkeitsrechten, die die Aufnahme, das Speichern und die Verwendung von Fotografien, deren Subjekt eine lebende Person ist, betreffen: das Recht auf Veröffentlichung (right of publicity) und das Recht auf Privatsphäre (right of privacy). Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die abgebildete Person nicht diffamiert wird.
Ein Bild ist dann auf Commons inakzeptabel, wenn es in einem oder mehreren der folgenden Fälle rechtswidrig oder zweifelhaft legal ist: (a) im Land, in dem das Bild erstellt wurde; (b) im Land, in dem das Bild hochgeladen wurde; (c) in den USA (wo die Commons-Bilder gespeichert werden).
Die Vorlage {{Personality rights}} (übersetzt: Persönlichkeitsrechte) kann verwendet werden, um Wiederverwender von Commons-Inhalten davor zu warnen, dass lokale Gesetze zusätzliche Anforderungen zu den hier gültigen auf die Wiederverwendung stellen können. Es sollten sowohl die Gesetze des Landes, in dem das Bild erstellt wurde, als auch diejenigen, in dem es veröffentlicht wurde, berücksichtigt werden.
Das Recht auf Veröffentlichung

Das Veröffentlichungsrecht (englisch right of publicity) ist das Recht, die kommerzielle Verwendung der eigenen Abbildung zu kontrollieren (siehe auch Recht am eigenen Bild). Das deutlichste Beispiel dafür ist Werbung (egal, ob für kommerzielle Zwecke oder nicht). Dieses Recht betrifft das Subjekt der Fotografie und unterscheidet sich von der Urheberrechtslizenz des Fotografen, das bezüglich kommerzieller Wiederverwendung seine eigenen Bedingungen auferlegen oder Freiheiten verleihen kann. Alle Bilder auf Commons müssen freie kommerzielle Wiederverwendung von einem urheberrechtlichen Standpunkt aus erlauben, aber der auf einem Foto Abgebildete darf die Wiederverwendung ablehnen oder dafür Bezahlung verlangen. Dieses Recht beeinflusst nicht, ob ein Bild auf Commons sein darf, könnte in seltenen Fällen die Verwendung eines Bildes in einem Wikimedia-Projekt beeinflussen und wirkt sich wahrscheinlich nur auf Personen aus, die das Bild kommerziell wiederverwenden wollen. Zu beachten ist, dass in manchen Ländern und Staaten das Recht auf Öffentlichkeit auch noch einige Zeit nach dem Tod besteht.
Das Recht auf Privatsphäre
Das Recht auf Privatsphäre (englisch right of privacy') ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden und nicht ohne Einverständnis zum Gegenstand des öffentlichen Interesses gemacht zu werden. Das Recht auf Privatsphäre ist in einigen internationalen Gesetzen bewahrt, auch wenn sich die Details in Bezug auf Fotografien von Land zu Land unterscheiden. Bilder dürfen nicht unangemessen in das Privat- oder Familienleben des Subjekts eindringen.
Die Gesetze zur Privatsphäre, die Fotografien betreffen, können grob danach eingeteilt werden, ob das Bild an einem privaten oder öffentlichen Ort aufgenommen wurde. Ein privater Ort ist ein Ort, an dem der Abgebildete eine angemessene Privatsphäre erwartet, an einem öffentlicher Ort dagegen nicht – die Begriffe hängen nicht davon ab, ob es sich um ein privates oder öffentliches Grundstück handelt. Ein Ort kann öffentlich zugänglich sein und doch die Erwartung auf Privatsphäre beibehalten, zum Beispiel eine Krankenstation während der Besuchszeit. Ob der Ort privat ist oder nicht, kann auch von der Situation zu diesem Zeitpunkt abhängen: Zum Beispiel kann dieselbe Krankenstation während einer Tour vor der Eröffnung ein öffentlicher Ort sein.
In den Vereinigten Staaten (wo sich die Commons-Server befinden) ist zum Fotografieren von Personen an öffentlichen Orten und zum Hochladen dieser Bilder generell kein Einverständnis erforderlich.[2] Solange es keine spezifischen lokalen Gesetze gibt, die ein Einverständnis erfordern, und keine rechtlichen (z. B. Diffamierung) oder moralischen (z. B. unrechtmäßig beschafftes Bild) Bedenken bestehen, verlangt die Commons-Gemeinschaft daher normalerweise nicht, dass eine identifizierbare Person ihr Einverständnis für ein Bild gegeben hat, das an einem öffentlichen Ort aufgenommen und hochgeladen wurde. Das gilt unabhängig davon, ob das Bild eine berühmte Persönlichkeit oder eine unbekannte Privatperson zeigt.
In vielen Ländern ist das Einverständnis des Abgebildeten erforderlich, um ein Bild aufzunehmen und/oder um es zu veröffentlichen und/oder es kommerziell zu nutzen, selbst wenn das Bild an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde. Weitere Nuancen können das Alter des Abgebildeten, die zu diesem Zeitpunkt ausgeführte Tätigkeit, die Bekanntheit des Abgebildeten, das öffentliche Interesse an diesem Bild usw. berücksichtigen. Siehe Commons:Länderspezifische Einverständnis-Vorgaben für Details.
Auf Grund der Erwartung auf Privatsphäre sollte vor dem Hochladen eines Fotos einer identifizierbaren Person, das an einem privaten Ort aufgenommen wurde, das Einverständnis des Abgebildeten eingeholt werden, unabhängig davon, ob die Person genannt wird oder nicht. Auch in Ländern, die kein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre haben, besteht für uns eine moralische Verpflichtung, keine Fotografien hochzuladen, die eine vernünftige Erwartung der Privatsphäre des Abgebildeten verletzen.
Verhältnismäßigkeitsprinzip
In einigen Ländern ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip (fair use) das wichtigste rechtliche Argument für alle Ausnahmen. Das bedeutet, dass übliche Gewohnheiten vom Gesetz erlaubt und toleriert werden.
Diffamierung
Bilder dürfen den Abgebildeten nicht lächerlich machen oder erniedrigen. Dies kann sowohl durch den Inhalt des Bildes, aber auch durch eine schlechte Titelwahl, Beschreibung oder Kategorie der Fall sein. Diffamierung ist sowohl eine rechtliche als auch eine moralische Angelegenheit; die von Commons getroffenen Entscheidungen hängen daher nicht davon ab, ob der Abgebildete rechtliche Schritte unternehmen kann oder nicht.
Angestellte
Wenn der Fotograf während der Bildaufnahme angestellt war, können seine Handlungen seinem Arbeitsvertrag oder den Regeln seines Fachverbandes unterliegen. Für Aspekte, die medizinisches Personal und Patientenfotografien betreffen, lies die Abhandlung Commons:Patient images.
Einverständnis
So wie die Umstände eines Bildes entscheiden, ob ein Einverständnis erforderlich ist, beeinflussen sie auch die Art und den Grad des Einverständnisses, sollte eines nötig sein. Es gibt drei Aspekte: Aufnehmen, Hochladen und Verwenden eines Fotos. Auf einfachster Ebene kann normalerweise angenommen werden, dass eine in die Kamera lächelnde Person mit der Aufnahme des Bildes einverstanden war. Unter manchen Umständen ist allerdings eine mündliche oder sogar schriftliche Vereinbarung nötig.
Das Einverständnis für die Aufnahme eines Bildes erlaubt es dem Fotografen nicht, mit dem Bild zu tun, was er möchte. Ein Bild auf Commons ist möglicherweise mehr Leuten zugänglich als ein Fotoalbum, eine persönliche Facebook-Seite oder als Teil des Flickr-Streams eines Benutzers. Zum Beispiel könnte ein Modell zugestimmt haben, ein Bild für ein persönliches Portfolio machen zu lassen, aber nicht zur Veröffentlichung im Internet. Der Fotograf und der Hochlader müssen sicherstellen, dass, wenn nötig, das gegebene Einverständnis das Hochladen auf Commons mit einschließt.
Manchen der Abgebildeten ist es unmöglich, ein angemessenes Einverständnis zu geben, weil sie zu jung sind oder Lernschwierigkeiten haben. In diesen Fällen sollte das Einverständnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
Für ein Selbstporträt, wo der auf dem Foto Abgebildete auch der Fotograf und/oder der Hochlader ist, wird ein Einverständnis angenommen, vorausgesetzt er kann ein angemessenes Einverständnis geben (siehe oben).
Normalerweise reicht es, dass der Hochladende versichert, dass ein Einverständnis gegeben wurde. Die {{Consent}}-Vorlage (englisch consent: „Einverständnis“) kann zu diesem Zweck verwendet werden, muss aber nicht. Weitere Informationen findest du in der Vorlagendokumentation.
Ein Beispiel für eine für Commons zu eingeschränkte Einverständniserklärung wäre die typische Patienten-Einverständniserklärung, die teilweise nur die Verwendung des Bildes in medizinischen Zeitschriften oder zur Lehre innerhalb des Spitals zulässt. Ein Beispiel für eine freiere Einverständniserklärung, die mehr erlaubt, als sie für Commons benötigt wird, wäre ein Modelvertrag, in dem der Abgebildete sein Recht am eigenen Bild abgibt.
Länderspezifische Regelungen
Die folgende Tabelle kann für eine schnelle Übersicht zu spezifischen Regelungen in verschiedenen Ländern genutzt werden. Beachte aber, dass der Inhalt keinen rechtlich bindenden Charakter besitzt und dass, nur weil ein Land hier nicht aufgeführt ist, in diesem Land jeder frei ist, Bilder an öffentlichen Orten aufzunehmen, zu veröffentlichen oder kommerziell zu verwenden, ohne ein Einverständnis der abgebildeten Personen zu besitzen. Weitere Details mit Referenzen erhält man in Commons:Country specific consent requirements oder durch Klick auf die verlinkten Länder in der Tabelle.
Land/Gebiet | Aufnehmen eines Bildes | Veröffentlichung eines Bildes | Kommerzielle Verwendung1 eines Bildes |
---|---|---|---|
Afghanistan | No | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Argentinien | No | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Australien | No (with exceptions) | No (with exceptions) | Yes |
Österreich | No | No (with exceptions) | Yes |
Belgien | No | Yes (with exceptions) | Yes |
Brasilien | Yes | Yes | Yes |
Bulgarien | No | No | Yes |
Kanada | Depends on province | Yes (with exceptions) | Yes |
China, Volksrepublik | No | No | Yes |
China, Volksrepublik | No | No (with exceptions) | Yes |
Tschechien | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Dänemark | No | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Äthiopien | No | Yes (with exceptions) | Yes |
Finnland | No | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Frankreich | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions)[3] | Yes |
Deutschland | No (with exceptions) | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Griechenland | No | No | Yes (with exceptions) |
Hongkong SAR | Depends on circumstances | Depends on circumstances | Depends on circumstances |
Ungarn | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Island | No | No (with exceptions) | Yes |
Indien | No | No (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Irland | No (with exceptions) | No (with exceptions) | No (with exceptions) |
Israel | No | No (with exceptions) | Yes |
Italien | No | No[4][5][6] | Yes |
Japan | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Südkorea | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Libyen | No | Yes (with exceptions) | Yes |
Macau SAR | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Mexiko | No | Yes | Yes |
Niederlande | No | No (with exceptions) | No (with exceptions) |
Neuseeland | No (with exceptions) | No (with exceptions) | Yes |
Norwegen | No | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Peru | No | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Polen | No | Yes (with exceptions) | Yes |
Portugal | No (with exceptions) | Yes (with exceptions) | Yes |
Rumänien | No | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Russland | No | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Singapur | No (with exceptions) | No (with exceptions) | No (with exceptions) |
Slowakei | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) | Yes (with exceptions) |
Slowenien | No | No | Yes |
Südafrika | No | No | Yes |
Spanien | Yes | Yes | Yes |
Schweden | No | No | Yes |
Schweiz | Yes | Yes | Yes |
Vereinigtes Königreich | No (with exceptions) | No (with exceptions) | Yes |
USA | No | No | Usually (although laws differ by state) |
1: Im Kontext der Zustimmungsvoraussetzungen muss der Begriff „kommerzielle Verwendung“ getrennt betrachtet werden von Lizenzbedingungen, die unabhängig davon eine kommerzielle Nutzung verbieten mögen (nichtkommerzielle Lizenzen), nicht in Bezugnahme auf diese. | |||
Moralische Aspekte
Während manche Aspekte ethisch korrekter Fotografie und Veröffentlichung per Gesetz geregelt sind, gibt es daneben auch moralische Aspekte. Sie werden reflektiert in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:[7] oder in deutscher Übersetzung: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“[8] Anstand und der Respekt für die menschliche Würde sollten – auch über darüber hinaus, was durch Gesetze gefordert wird – die Entscheidung beeinflussen, ob ein Bild hochgeladen wird. In welchem Ausmaß zum Beispiel ein Bild als „auf unsaubere Art gemacht“ oder für „aufdringlich“ gehalten werden kann, ist eine graduelle Frage und kann von der Art der Aufnahme, des Aufnahmeortes und der Bekanntheit der abgebildeten Person abhängen.
Die Herkunft eines Bildes kann seine Verwendungsmöglichkeit unwiderruflich verhindern. Ein Foto mit Blick in das Dekolleté hinein (englisch „downblouse“) wird nicht dadurch ethisch akzeptabel, dass das Gesicht der Abgebildeten abgeschnitten wird. Die Teleobjektiv-Aufnahme einer nackten Sonnenbaderin durch einen Paparazzo wird nicht akzeptabel, bloß weil das Gesicht verpixelt ist.
Auf dieselbe Weise, wie Qualitätszeitungen sich bei zweifelhaften Bildern die Frage des öffentlichen Interesses stellen, sollte betrachtet werden, in welchem Grad ein Bild unseren bildungsorientierten Projektumfang trifft. Wenn es Zweifel gibt: Es existiert keine Pflicht für Commons, jedes Bild einer Person zu behalten.
Identifizierbarkeit
Das Maß, wie gut eine abgebildete Person identifizierbar ist, variiert. Ein Bild, das eine deutliche Ansicht des Gesichts zeigt, bietet eine hohe Erkennbarkeit. Andere körperliche Eigenschaften, der Kleidungsstil oder der Aufnahmeort können gleichfalls zur Identifizierung beitragen. Neben dem Bild selbst können eventuell auch Schlüsse gezogen werden aus dem Dateinamen, der Bildbeschreibung, der Herkunft, der Webadresse der Quelle und den Metadaten wie Geokoordinaten und Datum. Je größer bei einem Bild die Problematik hinsichtlich der Privatsphäre ist, umso mehr sollte das Risiko beachtet werden, eine Identifikation aus nicht klar ersichtlichen Umständen zu ermöglichen. Ob eine Person das eindeutige Thema eines Bildes ist oder ein zufällige daneben stehender Zuschauer oder nur im Hintergrund zu sehen, ist ein weiterer wichtiger Faktor.
Das Risiko der Identifizierung kann verringert werden, indem bestimmte Informationen nicht in die Bildbeschreibung eingefügt werden. Manche Details in Bezug auf die Herkunft (wie Webadresse und Autor) können aber unter Umständen nicht weggelassen werden, weil Lizenz oder Commons-Richtlinien ihre Angabe notwendig machen. Gelegentlich ist es möglich, das Bildthema aus einem anderem Winkel zu fotografieren oder einen anderen Bildausschnitt zu wählen.
Es ist besser, ein Einverständnis zu erlangen, als ein Bild, das dieses nötig macht, zu anonymisieren. Einen schwarzen Balken über die Augen zu legen wurde historisch verwendet, um Patientenidentitäten in medizinischen Publikationen zu verschleiern, wird aber nicht mehr als effektiv erachtet.[9] Verpixelte Besonderheiten können gelegentlich durch Schielen aufgedeckt werden. Bestimmte scheinbar irreversible Bildveränderungen wie die Anwendung des Verwirbelungseffekts (englisch twirl effect) im Gesichtsbereich können in Wirklichkeit rückgängig gemacht werden.[10] Diese unbeholfenen Versuche der Anonymisierung können den Wert eines Bildes für Commons so beschädigen, dass keine oder nur eine sehr kleine realistische Chance besitzt, überhaupt verwendet zu werden.
In Fällen, wo es per Gesetz verboten ist, eine Fotografie einer Person ohne ihr Einverständnis zu machen oder zu veröffentlichen, und es wurde keine Einverständnis gegeben, ist es unethisch, die Identifizierung der abgebildeten Person zu erschweren (wie etwa dadurch, das Gesicht unscharf zu machen); das Bild sollte nicht nach Commons hochgeladen werden.
Wenn das Original oder sehr ähnliche Bilder bereits im Internet vorhanden sind, egal ob bei Commons oder anderswo, sind Versuche der Anonymisierung vollständig zwecklos. Bildersuchmaschinen wie TinEye oder Google Images können auch ein Subjekt identifizieren, das anonymisiert wurde. Alle folgenden Personen sind leicht erkennbar für jeden, der mit dem Thema vertraut ist. Sie können ebenfalls per Computer identifiziert werden, einfach indem in Google Images nach ähnlichen Bildern gesucht wird.[11]
- Die Problematik von Anonymisierungsversuchen
Beispiele
Folgende Beispiele benötigen in vielen Ländern kein Einverständnis:
- Ein anonymer Straßenkünstler
- Eine anonyme Person an einem öffentlichen Ort, vor allem als Teil einer größeren Menschenmenge
- Leute, die an einer öffentlichen Veranstaltung an einem privaten Veranstaltungsort teilnehmen, beispielsweise an einer Pressekonferenz in einem Bürogebäude
- Ein Basketballspieler, der an einem Spiel teilnimmt, dass öffentlich ist
Folgende Beispiele verlangen typischerweise ein Einverständnis:
- Ein Mann und eine Frau unterhalten sich und das Bild trägt den Titel „Eine Prostituierte spricht mit ihrem Zuhälter“ (mögliche Diffamierung)
- Ein identifizierbares Kind mit dem Bildtitel „Ein fettleibiges Mädchen“ (potentiell despektierlich oder herabwürdigend)
- Partygänger bei einer privaten Party, es sei denn die Presse war explizit eingeladen worden (unzumutbare Störung/unerlaubtes Eindringen)
- Aufnahmen von nackten Personen und solchen, die Unterwäsche oder Schwimmbekleidung tragen, es sei denn sie sind offensichtlich an einem öffentlichen Ort gemacht worden (unzumutbare Störung)
- Aufnahmen von Individuen an einem privaten Ort mit Teleobjektiv aus großer Entfernung (unzumutbare Störung)
Löschanträge
Die abgebildete Person, der Fotograf oder der Hochladende können verlangen, dass das Bild von Commons entfernt wird. Die Gründe dafür können solche Sachen sein wie „Das Bild erzeugt peinliche Situationen“ oder „Das Bild wurde ohne mein Einverständnis veröffentlicht“ usw. Im Allgemeinen werden Bilder nicht einfach deshalb entfernt, weil sie dem Abgebildeten nicht gefallen, aber Administratoren sind normalerweise verständnisvoll gegenüber Löschanliegen, wenn gute Gründe vorgetragen werden. Auf jeden Fall sollte ein Löschgesuch normal über den üblichen öffentlichen Prozess eines Löschantrags erfolgen. Wenn Diskretion benötigt wird, kann ein Löschantrag, der die Situation erklärt, auch privat über Commons:Kontaktiere uns/Probleme gesendet werden.
Andere Bildquellen
Fotografien mit freien Lizenzen, die auf anderen Websites wie Flickr gehostet werden, werden oft nach Commons durch Nutzer hochgeladen, die nicht dieselben wie die Fotografen sind. Das kann es schwierig machen zu ermitteln, ob ein Einverständnis gegebene wurde. Eine freie Bildlizenz deckt nur die Rechte des Fotografen ab und sagt nichts über die Zustimmung der abgebildeten Person aus. Es kann notwendig sein, den Eigentümer des Bildes zu kontaktieren, um ein Einverständnis des Abgebildeten zu erhalten, auch wenn die Lizenz aussagt, das wir keine Erlaubnis des Fotografen benötigen.
Siehe auch
- Biografien lebender Personen in der BLP-Entscheidung der WMF
- Entscheidung der WMF vom Mai 2011 über die Einwillung abgebildeter, lebender Personen
- Commons:Nicht-urheberrechtliche Beschränkungen
- Commons:Patient images – Bilder medizinischer Bilder von identifizierbaren Personen
- Personality rights – Artikel über Persönlichkeitsrechte im US-amerikanischen Recht
- Commons:Photographs of identifiable people/checklist
- meta:Wikilegal/Uploading Individuals' Photographs on Wikimedia Commons
Weblinks
Die folgenden Webseiten besprechen die Rechte von Fotografen, die Fotografien an öffentlichen Orten anfertigen:
- Australien (NSW) - Gesetzliche Aspekte der australischen Straßenfotografie
- Kanada - Canadian Photographers Coalition zum kanadischen Urheberrecht
- Kanada - Fotografie-Gesetze
- Tschechien - Fotografien in der Werbung, Legalität der Überwachung von Menschen, Aufnahmen von Polizisten im Dienst
- EU - Ewige Bildrechte für das Gute: die vorgeschlagene niederländische Cruyff-Bestimmung vom Obersten Gerichtshof der Niederlande 12/01825 TT / AS
- Deutschland, Switzerland and Austria - Recht am eigenen Bild
- Griechenland- Recht am eigenen Bild
- Neuseeland - Illegale Fotografie an öffentlichen Orten: die neuseeländische Position
- UK - Photographers Rights Guide v2 (Archivversion) von Linda Macpherson LL.B, Dip. L.P., LL.M (freiberuflicher Rechtsberater, spezialisiert auf Medienrecht und Immaterialgüterrecht). Siehe vierte Spalte in der PDF.
- US - Ein herunterladbarer Flyer, der Deine Rechte erklärt, wenn Du für Fotografie angehalten oder konfrontiert wirst and Fotografenführer zum Datenschutz (1999)
Einzelnachweise
- ↑ [1]
- ↑ Nussenzweig v. DiCorcia
- ↑ Laurent, Olivier (23 April 2013). "Protecting the Right to Photograph, or Not to Be Photographed". The New York Times. Retrieved on 15 February 2015.
- ↑ http://www.foto-grafo.net/archives/1705
- ↑ http://www.adammarelliphoto.com/2013/11/italian-law-street-photography/
- ↑ http://www.interlex.it/testi/l41_633.htm#97
- ↑ https://www.un.org/en/universal-declaration-human-rights/index.html
- ↑ Vereinte Nationen in deutsch - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (PDF; 38,1 KB) (englisches Original: “No one shall be subjected to arbitrary interference with his privacy, family, home or correspondence, nor to attacks upon his honour and reputation.”)
- ↑ ICMJE | Recommendations | Protection of Research Participants. International Committee of Medical Journal Editors. Retrieved on 2016-10-02.
- ↑ Schneier, Bruce (2007-10-26). Untwirling a Photoshopped Photo - Schneier on Security. Retrieved on 2016-10-02.
- ↑ Google Images (Search by image).
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