Commons:Screenshots/de
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Bildschirmfotos ("Screenshots") sind vom Urheberrecht betroffen, wenn das abgebildete Programm urheberrechtlich geschützt ist (Genaueres z.B. unter Briefing Paper on Copyright in Screenshots - memento) Daher können solche Bilder nicht auf die Commons geladen werden, es sei denn, alle Programme und Daten, die abgebildet sind, stehen unter einer freien Lizenz. Beispielsweise erlauben die Richtlinien der Firma Microsoft keine Bearbeitungen (siehe Use of Microsoft Copyrighted Content); das heißt, Screenshots von Microsoft-Produkten können nicht auf Commons geladen werden.
Ein Bildschirmfoto darf nur dann unter freier Lizenz hochgeladen werden, wenn alle Bilder und Icons, die von den abgebildeten Programmen verwendet werden, unter einer freien Lizenz stehen. Wenn sie beispielsweise alle gemeinfrei sind, ist auch das Bildschirmfoto gemeinfrei (der Ersteller erwirbt keine zusätzlichen Rechte daran, weil die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird). Wenn das Bild aber schützbare Icons oder nicht-freie Webseiten zeigt, ist er nicht frei (Siehe die Antwort auf die Anfrage an debian-legal@lists.debian.org, gesendet von User:Paddy an debian-legal@lists.debian.org: Antwort).
Das heißt, wenn die Programmierer das Programm nicht unter eine freie Lizenz stellen beziehungsweise nicht zustimmen, dass das Bildschirmfoto (oder alle Bildschirmfotos) unter eine freie Lizenz gestellt werden dürfen, ist es nicht frei. Das gilt für die USA, Deutschland und vermutlich alle EU-Staaten.
In manchen Fällen ist das Programm selbst ein schützbares Werk (etwa das oben abgebildete Demo-Programm). Bildschirmfotos solcher Werke sind nur dann frei, wenn das Programm selbst frei ist.
Ausnahmen stellen Werke dar, die mit Hilfe eines Programms erstellt wurden, jedoch nicht wesentliche geschützte Elemente des Programms selbst abbilden. Das gilt vor allem für Zeichensätze (engl.: "fonts"), die in manchen Fällen als Software gelten.
Um ein freies Bildschirmfoto ("Screenshot") zu erzeugen:
- Beschränke dich auf ein freies Programm mit einem vollständig freien Benutzeroberflächen-Design (etwa ein KDE-Programm mit "Crystal-Skin").
- Schneide alles weg, was möglicherweise urheberrechtlich geschützt ist.
- Der Inhalt muss ebenfalls frei sein. Vergewissere dich, dass das Bild kein Material zeigt - Bilder, Texte, Logos -, das geschützt sein könnte.
Für freie Bildschirmfotos gibt es die Vorlage {{Template:free screenshot}}, die zusätzlich angebenen werden sollte - neben der obligatorischen Angabe, unter welcher Lizenz das abgebildete Programm steht.
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